Dosisrichtwerte

zu treffende Maßnahmen

Einhaltung der Dosisrichtwerte

Da es sich um Dosisrichtwerte handelt, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine angemessene Überschreitung der maximalen Personendosis von 250 mSv erfolgen, um das Einsatzziel zu erreichen. Dafür ist die Beurteilung durch eine fachkundige Person nötig, die dies als unverzichtbar und vertretbar ansieht. Den betroffenen Einsatzkräften ist dies mitzuteilen.

Für Übung und Ausbildung ist die Aufnahme einer Dosis von 1 mSv pro Jahr gestattet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Richt-, sondern um einen Grenzwert. Dieser darf nicht überschritten werden.

besondere Gefahren

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Auswirkungen auf den menschlichen Körper

Dosis körperliche Auswirkungen
< 250 mSv keine Auswirkungen zu erwarten
250 mSv Schwellendosis
750 mSv - 1,5 Sv stärkere Blutbildveränderung, Strahlenkrankheit
1 Sv kritische Dosis
3 - 6 Sv 50 % Todesfälle
ab 7 Sv tödliche Dosis

Quellenangabe

Stichwörter